Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kölner Golfwoche
Teilnahme an der Kölner Golfwoche
Die Kölner Golfwoche ist eine 18-Loch Amateur-Turnierserie, die seit dem Jahr 2005 stattfindet. Das Konzept sieht vor, dass innerhalb von acht Tagen acht Turniere auf acht unterschiedlichen Plätzen gespielt werden.
Aufgrund der großen Zahl von Turnierteilnehmern sind aus organisatorischen Gründen die Anmeldungen über das Internet unter www.koelnergolfwoche.de erwünscht. Da es bei Online-Meldungen zu Überschneidungen kommen kann, ist Ihre Anmeldung solange unverbindlich, bis wir Ihnen die entsprechende schriftliche Bestätigung per Post zusenden.
Für Spieler, die an mehreren Turnieren teilnehmen möchten, gibt es keinen Preisnachlass. Sie können an maximal fünf Turnieren teilnehmen. Das Nenngeld muss vor dem Start per Lastschrift entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten oder nach Meldeschluss absagen, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
Datenerhebung und Verwertung
Durch Anmeldung zur Turnierwoche erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine im Zusammenhang mit der Turnierwoche erfassten persönlichen Daten verwendet werden dürfen. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und in einem Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt, die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Außerdem werden Ihre angegebenen, personenbezogenen Daten an die Sponsoren der Veranstaltung weitergegeben, welche auf der Webseite der Kölner Golfwoche sowie im offiziellen Magazin zur Kölner Golfwoche aufgeführt sind. Insoweit unterliegt die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten den Datenschutzregelungen des jeweiligen Sponsors.
Mit der Anmeldung zur Kölner Golfwoche erteilen Sie hierzu unbegrenzt Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
1. Geltungsbereich
Die Kölner Golfwoche wird vertreten durch die Abbaio Agency. Basis für die Geschäftsbeziehung zwischen der Abbaio Agency und dem angemeldeten Teilnehmer sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt die Abbaio Agency nicht an, es sei denn, die Abbaio Agency hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. abbaio agency
Teilnehmer der Kölner Golfwoche kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die abbaio agency behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von Personen abzulehnen. Ebenso behält sich die abbaio agency vor, den Teilnehmer bei Missbrauch von einzelnen Turnieren zu sportlich zu disqualifizieren und der Kölner Golfwoche auszuschließen. Der Teilnehmer versichert, dass alle von ihm gemachten personenbezogenen Angaben richtig sind und dass Änderungen seiner Grunddaten unverzüglich gegenüber der abbaio agency mitgeteilt werden.
abbaio agency
Alfred F. Richter
Am Geyener Kreuz 14
50259 Pulheim
Tel.: 02238 925492
Fax: 03212 2833377
Mobil: 0171 2833377
eMail: Alfred Richter
Internet: www.abbaio.de
3. Leistungen
Die Kölner Golfwoche bietet die perfekte Gelegenheit, alle acht teilnehmenden Clubs kennenzulernen. Und das nicht nur für Turnierspieler! Wie in den Vorjahren, wird auch jährlich eine spezielle Greenfee-Aktionswoche angeboten: Während der Turnierwoche können alle Golferinnen und Golfer für ein Sonder-Greenfee auf allen an der Kölner Golfwoche beteiligten Anlagen spielen. Dieses Angebot gilt speziell für die Kölner Golfwoche und ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
4. Kosten der Teilnahme
Das Nenngeld pro Turnier der Kölner Golfwoche beträgt für Gäste 89,00 Euro. Mitglieder des jeweiligen Vereins zahlen 49,00 Euro. Die ausschließliche Teilnahme an der Abendveranstaltung kostet 35,00 Euro.
Das Nenngeld für das Abschlussturnier der Kölner Golfwoche beträgt für Gäste 120,00 Euro. Mitglieder des Vereins zahlen 70,00 Euro. Die Teilnahme an der Players Night kostet für Nicht-Spieler 70,00 Euro.
Der jeweilige Gesamtbetrag wird per Lastschrift eingezogen.
5. Sponsoren, Premium-Partner, Partner
Die Sponsoren, Premium-Partner, Partner sind auf der Homepage der Kölner Golfwoche sowie im offiziellen Magazin zur Kölner Golfwoche aufgeführt.
6. Datenschutz
Die Abbaio Agency verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Zustimmung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt bei der Anmeldung. Die angegebenen Daten werden von der Abbaio Agency in einer Datenbank gespeichert. Die Abbaio Agency und die Premium-Partner der Kölner Golfwoche nutzen die Daten zur individuellen Kunden- und Interessentenbetreuung, für Befragungen zur Kundenzufriedenheit und zur Information über Produkte sowie Dienstleistungen und kontaktieren die Mitglieder per Brief-post, Telefon oder E-Mail. Die Einwilligung zur Nutzung der Daten kann von dem Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Die Abbaio Agency ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG).
Aufgrund dieser Verantwortung der Abbaio Agency sind die Premium-Partner der Kölner Golfwoche direkt daran gebunden, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden, Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, unverzüglich zu berichtigen, zu löschen und zu sperren.
Die Kölner Golfwoche verpflichtet sich, gegenüber den Premium-Partnern unmittelbar mitzuteilen, wenn ein Teilnehmer seine Einwilligung zur Nutzung der Daten widerruft.
Den Premium-Partnern ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erforderliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien zur leistungsgemäßen Verarbeitung, Auftragsabwicklung, Nutzung der personenbezogenen Daten und der Datensicherung zu erstellen, soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt.
Die Abbaio Agency ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind gegenüber der Abbaio Agency wahrzunehmen. Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers für die Wahrung von Betroffenenrechten (insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung) durch die Abbaio Agency erforderlich ist, werden die Premium Partner die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
7. Datenerhebung und -speicherung
Wenn eine Webseite besucht wird, sendet der Browser grundsätzlich Informationen über Browsertyp und Browserversion, das verwandte Betriebssystem, die Referrer-URL, die IP-Adresse, den Dateinamen, den Zugriffsstatus, die übertragene Datenmenge, das Datum und die Uhrzeit der Serveranfrage. Diese Daten sind weder einer Person noch anderen Datenquellen zuzuordnen und werden zunächst gespeichert und nach einer statistischen Auswertung gelöscht.
8. Cookies
Ihr Browser speichert zudem so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um Dateien, die ein Surfen im Internet benutzerfreundlicher gestalten sollen. Das Speichern von Cookies kann in den Einstellungen Ihres Browsers ausgeschaltet werden.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch uns oder von uns beauftragte ober akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt wird. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden.
Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.
Mit der Teilnahme an der Kölner Golfwoche erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in den sozialen Medien.
10. Schlussbestimmungen
Bei Gewinnspielen, die über die Abbaio Agency ausgelost werden, ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Parteien vereinbaren für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, den Gerichtsstand Pulheim. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
(Stand: 30. April 2019)